Wer viel schafft, braucht auch Pausen – Unsere Betriebsruhezeiten:

Während unserer Betriebsferien kann keine Bearbeitung von Rechnungen erfolgen. Rechnungen, die bis zu 8 Tagen vor unseren Betriebsferien eingehen, werden innerhalb der Skontofrist bearbeitet und angewiesen. Rechnungen, welche danach eingehen, können erst nach unserem Betriebsurlaub bearbeitet werden. Brückentage sind von dieser Regel ausgenommen.

  • 20.12.2024 – 10.01.2025
  • 02.05.2025
  • 30.05.2025
  • 20.06.2025
  • 19.12.2025 – 09.01.2026

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

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