
Wer viel schafft, braucht auch Pausen – Unsere Betriebsruhezeiten:
Während unserer Betriebsferien kann keine Bearbeitung von Rechnungen erfolgen. Rechnungen, die bis zu 8 Tagen vor unseren Betriebsferien eingehen, werden innerhalb der Skontofrist bearbeitet und angewiesen. Rechnungen, welche danach eingehen, können erst nach unserem Betriebsurlaub bearbeitet werden. Brückentage sind von dieser Regel ausgenommen.
- 20.12.2024 – 10.01.2025
- 02.05.2025
- 30.05.2025
- 20.06.2025
- 19.12.2025 – 09.01.2026
Informationen „To Go“
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen
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Leistungserklärungen Stahlbetonfertigteile
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