Wer viel schafft, braucht auch Pausen – Unsere Betriebsruhezeiten:

Während unserer Betriebsferien kann keine Bearbeitung von Rechnungen erfolgen. Rechnungen, die bis zu 8 Tagen vor unseren Betriebsferien eingehen, werden innerhalb der Skontofrist bearbeitet und angewiesen. Rechnungen, welche danach eingehen, können erst nach unserem Betriebsurlaub bearbeitet werden. Brückentage sind von dieser Regel ausgenommen.

  • 19.12.2025 – 09.01.2026
  • 15.05.2026
  • 05.06.2026
  • 18.12.2026 – 08.01.2027

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

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